Garten-Lexikon · Leistungen erklärt
Grünschnittentsorgung
Der Berg bleibt liegen, wenn die Arbeit getan ist — und wird zum eigentlichen Problem. Wohin mit dem Schnittgut, und was darf man selbst wie loswerden?
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Kurz erklärt
Bei uns ist die fachgerechte Entsorgung des Grünguts, das bei der beauftragten Leistung anfällt, im Festpreis enthalten — im Umfang einer Fuhre. Jede weitere Fuhre kostet 69 €. Fremdmaterial und Altbestände nehmen wir nach Absprache gesondert mit.
- Im Festpreis
- Eine Fuhre des bei uns anfallenden Grünguts
- Jede weitere Fuhre
- 69 €, immer nach vorheriger Abstimmung
- Nicht enthalten
- Altbestände, Wurzelstöcke, Bauschutt, Sperrgut
- Selbst entsorgen
- Biotonne, Wertstoffhof, eigener Kompost
- Nicht erlaubt
- Verbrennen und Ablagern in der freien Landschaft
- Tipp
- Totholzecke und Laub unter Hecken liegen lassen
Wann Grüngut anfällt
Dunkelgrün: Hauptanfallzeiten · Hellgrün: laufend möglich · Ohne Markierung: —
Was im Festpreis enthalten ist
Was bei unserer Arbeit entsteht, nehmen wir mit — Heckenschnitt, Rasenschnitt, Beetreste, Astwerk. Eine Fuhre ist im Festpreis enthalten. Fällt außergewöhnlich viel an, berechnen wir jede weitere Fuhre mit 69 €, und zwar nach vorheriger Abstimmung, nie überraschend auf der Rechnung.
Nicht enthalten ist Material, das nicht bei unserem Einsatz entstanden ist: bereits vorhandene Grünschnitthaufen, Wurzelstöcke aus früheren Arbeiten, Bauschutt, Sperrgut. Solches Material nehmen wir gern mit, wenn Sie es beim Aufmaß ansprechen — dann kalkulieren wir es ein.
In aller Regel sehen wir beim Aufmaßtermin, ob es eine oder zwei Fuhren werden. Dann steht das bereits im Angebot, und die Frage stellt sich später gar nicht.
Beladener Anhänger nach dem Heckenschnitt
Warum Grünschnitt so viel Volumen macht
Ein häufiges Missverständnis bei der Einschätzung: Loses Astwerk hat ein Vielfaches des Volumens, das dieselbe Menge gehäckselt oder zusammengedrückt einnimmt. Ein zehn Meter langer Heckenschnitt liefert schnell mehrere Kubikmeter loses Material — obwohl es kompaktiert kaum ein Viertel davon wäre.
Deshalb ist das Maß für die Abrechnung die Fuhre und nicht ein abstrakter Kubikmeterwert: Es bildet den tatsächlichen Aufwand ab, den Sie auch nachvollziehen können — eine Ladung passt drauf oder eben nicht.
Was Sie selbst entsorgen dürfen
- Biotonne: für Rasenschnitt, Laub und weiche Pflanzenteile. Dickeres Astwerk gehört meist nicht hinein — die Vorgaben unterscheiden sich je nach Landkreis.
- Wertstoffhof oder Grünschnittsammelplatz: nimmt größere Mengen an, oft gegen Gebühr ab einer bestimmten Menge. Die Öffnungszeiten und Konditionen regelt die Abfallwirtschaft des Landkreises.
- Kompost im eigenen Garten: ideal für Rasenschnitt, Laub und weiche Reste. Nicht auf den Kompost gehören kranke Pflanzenteile (Monilia-Mumien, Buchsbaumzünsler-Befall, Sternrußtaublätter) und samentragendes Beikraut.
- Häckseln und mulchen: die eleganteste Lösung für Astwerk — das Material bleibt im Garten und wird zur Mulchschicht.
Verbrennen ist keine Option
Das offene Verbrennen von Gartenabfällen ist in Baden-Württemberg grundsätzlich untersagt. Ausnahmen regeln einzelne Gemeinden über Satzungen und sind an enge Bedingungen geknüpft; wer sich darauf verlässt, sollte vorher bei der Gemeinde nachfragen.
Ebenso wenig ist es zulässig, Grünschnitt am Waldrand, auf Feldwegen oder in der freien Landschaft abzukippen — das ist eine ordnungswidrige Abfallablagerung und wird als solche geahndet. Der scheinbar harmlose Haufen am Waldrand ist rechtlich dasselbe wie eine wilde Müllkippe.
Was liegen bleiben darf — und soll
Nicht alles muss weg. Ein Totholzhaufen in einer ruhigen Ecke ist Lebensraum für Igel, Insekten und Vögel und kostet nichts außer der Entscheidung, ihn zuzulassen. Ein Teil des Herbstlaubs unter Sträuchern und Hecken ist Winterquartier und wird bis zum Frühjahr von selbst zu Humus.
Wo Sie also nicht auf Sauberkeit angewiesen sind, ist Liegenlassen die ökologisch beste und zugleich günstigste Entsorgung. Wir sprechen das beim Aufmaß an — es reduziert oft die Zahl der Fuhren.
Totholzhaufen in der Gartenecke
Häufige Fehler aus der Praxis
Der häufigste Fehler ist der Haufen, der „nur kurz" liegen bleibt und nach zwei Jahren durchwurzelt und schwer zu bewegen ist. Zweitens kranke Pflanzenteile auf dem Kompost, die den Erreger im Folgejahr über das Beet verteilen. Und drittens die Ablagerung am Waldrand, die viele für harmlos halten und die tatsächlich bußgeldbewehrt ist.
Unsere Leistung
Wir nehmen Ihren Grünschnitt mit.
Zum Festpreis, der vorher feststeht — fachgerecht, termintreu und haftpflichtversichert. Abweichungen bis fünf Prozent ändern nichts am Preis.
